Aktuelles aus der Branche.
Und aus unseren Teams.
Aktuelles aus der Branche.
Und aus unseren Teams.

Lieferkettensorgfaltspflichten: In 4 Schritten die Anfrageflut meistern

17. April 2024

Mit der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit und ethischen Standards in der Wirtschaft, stehen Unternehmen vor der Herausforderung, die Flut an Anfragen bezüglich ihrer Lieferketten effektiv zu bearbeiten. Der Druck, sich zu bestimmten Verhaltenskodizes zu bekennen oder Zertifizierungen nachzuweisen, wächst. Diese Anfragen erreichen häufig die Führungsebenen und Einkaufsabteilungen und bleiben oft wochenlang unbeantwortet in den Postfächern liegen – ein Zeichen dafür, dass die erforderlichen Informationen nicht immer sofort verfügbar sind. In diesem Artikel unserer Kollegin Anna Schetle, erfahren Sie, wie Sie auf solche Anfragen reagieren und damit auch die Anzahl unbeantworteter E-Mails in Ihrem Posteingang reduzieren können.

Was ist Hintergrund dieser Anfragen?

Seit Anfang des Jahres hat sich die Reichweite des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auf Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern ausgeweitet. Dies hat zu einer erhöhten Anzahl von Anfragen geführt, die von Unternehmen gestellt werden, um Risiken und Verstöße in ihrer vorgelagerten Wertschöpfungskette zu identifizieren. Das LkSG, das am 1. Januar 2023 in Kraft trat und ab dem 1. Januar 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1000 Mitarbeitern gilt, verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu beachten. Es zielt darauf ab, Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken entlang der Lieferketten zu erkennen, zu bewerten und zu verhindern. Dafür brauchen Unternehmen Informationen über ihre unmittelbaren Lieferanten, die häufig noch fehlen.

 

Welche Informationen werden angefragt?

Um eine Transparenz in der Lieferkette zu erreichen, versenden betroffene Unternehmen standardisierte Fragebögen, die oft dringend zur Mitarbeit auffordern. Der Fragebogen ist so konzipiert, dass er sich auf die Bereiche konzentriert, in denen vom versendenden Unternehmen Risiken festgestellt wurden. Abgefragt werden häufig Informationen zum Unternehmen, zu den im LkSG hinterlegten Rechtspositionen und deren Einhaltung, sowie selbstverständlich zum tatsächlichen Vorliegen von Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards.

Es ist jedoch zu beachten, dass der Fragebogen nicht dazu dient, eine endgültige Risikobewertung vorzunehmen; diese Aufgabe obliegt den Unternehmen im Rahmen ihrer eigenen Auswertungs- und Analyseprozesse.

Wie verhalte Sie sich, wenn Sie Anfragen aus der Lieferkette bekommen?

Wenn Sie Anfragen im Zusammenhang mit dem LkSG erhalten, empfehlen wir Ihnen, folgende vier Schritte zu beachten:

  1. Lesen Sie die Anfrage sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass sie relevant ist und in den Anwendungsbereich des LkSG fällt.
  2. Klären Sie die Motivation hinter der Anfrage und bewerten Sie, inwieweit die Anforderungen für Sie umsetzbar sind. Beachten Sie, dass das LkSG auch ein Bemühensgesetz ist.
  3. Führen Sie regelmäßige Risikoanalysen durch und richten Sie ein Beschwerdeverfahren ein, wie im LkSG vorgeschrieben. Auf diese Weise lässt sich die Informationslücke proaktiv schließen.
  4. Verwenden Sie die Anfrage als Ausgangspunkt für Ihr Risikomanagement und prüfen Sie, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Dokumentieren Sie alle Schritte und Maßnahmen, die Sie in Bezug auf die Anfrage unternehmen, sorgfältig.
Noch keine Anfrage erhalten?

Perfekt, dann nutzen Sie die Zeit zur Vorbereitung. Bestimmen Sie eine verantwortliche Person für Menschenrechte, führen Sie eine Risikoanalyse durch, formulieren Sie eine Grundsatzerklärung und implementieren Sie ein Beschwerdemanagement.

Die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards wird durch das europäische Lieferkettengesetz CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) auf die gesamte Wertschöpfungskette ausgeweitet und damit noch weiter gestärkt. Die in den Anfragen geforderten Informationen gewinnen daher an Bedeutung. Wir empfehlen Ihnen, diese Anfragen als Chance zu sehen, Ihre Risiko- und Beschwerdeprozesse zu verbessern und Ihre Compliance zu stärken.

Übrigens, zur Einhaltung des LkSG müssen betroffene Unternehmen jährlich einen Bericht über ihre Sorgfaltspflichten erstellen und diesen spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermitteln. Für den ersten Berichtszeitraum hat das BAFA eine Frist bis zum 31. Mai 2024 gesetzt.

Effizienz und Sorgfalt in Ihrer Lieferkette – möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung und praktische Tipps zum Umgang mit Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit auch Ihre E-Mail-Flut zu bewältigen – handeln Sie jetzt!

Sie möchten mehr erfahren?

 

Jede gute Zusammenarbeit beginnt mit einem guten Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. 

Oder suchen Sie einen Austausch zu einem anderen Thema? Dann hinterlassen Sie uns doch direkt eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

 

Anna Schetle
Beraterin Nachhaltigkeit

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!
Anna Schetle
Beraterin Nachhaltigkeit

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!