Softwarebescheinigung

nach IDW PS 880
Softwarebescheinigung
nach IDW PS 880

Beratung auf Augenhöhe.

Leistung auf höchstem Niveau.

Softwarebescheinigungen dienen als Qualitätssiegel und als Nachweis einer ordnungsgemäßen Funktionsweise von IT-Anwendungen entsprechend vorab definierter Kriterien. Zur Anwendung kommen sie häufig im Umfeld von Softwareprodukten, die für die Rechnungslegung relevant sind.

Unsere Dienstleistung richtet sich an Hersteller sowohl von Standardsoftwareprodukten als auch von Individualsoftwarelösungen. Gegenstand von Softwareprüfungen sind gemäß PS 880, dem einschlägigen Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), Softwareprodukte unabhängig von deren Implementierung und Produktivsetzung bei Anwender*innen ("Laborumgebung").

Gegenstand der Prüfung können die Softwareprodukte insgesamt, einzelne Module oder einzelne Funktionen sein. Beispiele für die Prüfung einzelner Funktionen sind Buchungsschnittstellen in IT-Anwendungen zur technischen Verbrauchsmessung oder die Belegverarbeitung in einem elektronischen Fakturierungssystem, aber auch ganze ERP-Systeme oder Kernbankanwendungen.

Softwareprüfungen umfassen die Beurteilung der für das Aufgabengebiet der Software notwendigen Programmfunktionen beispielsweise Verarbeitungsfunktionen oder das programminterne Kontrollsystem, insbesondere Eingabe-, Verarbeitungs- und Ausgabekontrollen sowie das programminterne Zugriffsschutzsystem.

Ziel der Prüfung der Software ist es, mit hinreichender Sicherheit zu beurteilen, ob das Softwareprodukt bzw. die geprüften Programmfunktionen es bei sachgerechter Anwendung ermöglichen bzw. ermöglichten den Kriterien zu entsprechen, die im Prüfungsauftrag vereinbart wurden. Diese Kriterien gelten als Maßstab, um im Rahmen der Prüfung zu beurteilen, ob das Softwareprodukt die funktionalen Anforderungen erfüllt.

Im Rahmen unserer Prüfungen erhalten Sie neben der Bescheinigung auch einen ausführlichen Bericht.

"Wir erstellen jedes Jahr zahlreiche Softwarebescheinigungen für sehr komplexe Anwendungen, die in vielen hundert Banken und Unternehmen deutschlandweit zum Einsatz kommen. Da sich diese Unternehmen auf unser Prüfungsurteil verlassen, bleiben dem Softwareanbieter viele aufwendige Einzelprüfungen seitens der Kund*innen erspart."
Christian Dicke

 

"Wir erstellen jedes Jahr zahlreiche Softwarebescheinigungen für sehr komplexe Anwendungen, die in vielen hundert Banken und Unternehmen deutschlandweit zum Einsatz kommen. Da sich diese Unternehmen auf unser Prüfungsurteil verlassen, bleiben dem Softwareanbieter viele aufwendige Einzelprüfungen seitens der Kund*innen erspart."
Christian Dicke

 

Unsere Leistungen Softwarebescheinigung nach IDW PS 880

1. Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 – Erstprüfung

Im Rahmen einer sogenannten Erstprüfung erstellen wir erstmalig eine Software-Bescheinigung für ein Softwareprodukt. Der Prüfungsumfang wird eng mit Ihnen und gegebenenfalls Ihren Kund*innen, die eine entsprechende Bescheinigung anfragen, abgestimmt. Maßgeblich für unsere Prüfung ist ein bestimmter Versionsstand, der entsprechend in der Bescheinigung vermerkt wird.

2. Softwarebescheinigung nach IDW PS 880 – Folgeprüfung

Im Rahmen einer Folgeprüfung setzen wir bei nur geringen Programm- oder Architekturänderungen im Vergleich zur Erstprüfung auf das vorherige Prüfungsergebnis auf und betrachten im Wesentlichen die Abweichungen (das Delta) zwischen zwei Programmversionen.

Herausforderungen?

Wir meistern sie gemeinsam

Als Anbieter von Software möchten Sie vermeiden, dass sämtliche Ihrer Kund*innen einzeln Ihr Produkt gegen die Anforderungen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bzw. gegen regulatorische, aufsichtsrechtliche oder aufgabenbezogene Anforderungen prüfen müssen. Zudem wünschen Sie sich ein Qualitätssiegel für Ihre Anwender*innen, um sich so auch im Wettbewerb mit anderen Anbietern optimal zu präsentieren.

Unsere Lösung

Für Ihr Produkt bzw. Ihre Produkte erstellen wir eine Softwarebescheinigung nach PS 880, dem einschlägigen Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Unser Leistungsangebot umfasst dabei je nach Bedarf sowohl die Erstprüfung als auch Folgeprüfungen. Den Umfang der Prüfungen stimmen wir eng mit Ihnen und gegebenenfalls Ihrer Kundschaft ab.

Ihre besonderen

Vorteile auf einen Blick

Eine einmalige Prüfung der Software erspart viele Einzelprüfungen.
Anbieter einer Software gewinnen die Sicherheit, dass die Software die Anforderungen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erfüllt.
Eine Softwarebescheinigung stellt ein Qualitätssiegel für die Nutzer*innen der Anwendung dar.
Anbieter profitieren von unserer umfangreichen Erfahrung dank der jährlichen Durchführung zahlreicher Softwareprüfungen.

Sie möchten mehr erfahren?

 

Jede gute Zusammenarbeit beginnt mit einem guten Gespräch. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen. 

Oder suchen Sie einen Austausch zu einem anderen Thema? Dann hinterlassen Sie uns doch direkt eine Nachricht. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Christian Dicke
Director
IT-Prüfung und -Beratung Mittelstand
CISA

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!
Christian Dicke
Director
IT-Prüfung und -Beratung Mittelstand
CISA

Ich freue mich auf eine E-Mail oder einen Anruf von Ihnen!