Das Thema Unternehmensbewertung gehört seit Jahrzehnten zu den in Theorie und Praxis stark diskutierten betriebswirtschaftlichen Gebieten. Unternehmensbewertungen werden aus den verschiedensten Anlässen durchgeführt. Dabei können gesetzliche, vertragliche und sonstige Gründe unterschieden werden.
Bewertungen aufgrund gesetzlicher Regelungen ergeben sich z. B. aus den aktienrechtlichen Regelungen zu Unternehmensverträgen, zur Eingliederung oder zum "Squeeze-out". Auch aus dem Umwandlungsgesetz ergeben sich Anlässe für Unternehmensbewertungen, z. B. bei Barabfindungen oder der Bestimmung von Umtauschverhältnissen. Weiterhin können steuerliche Vorschriften Unternehmensbewertungen notwendig machen.
Bewertungen auf vertraglicher Basis ergeben sich z. B. bei Ein- und Austritt von Gesellschaftern, bei Erbauseinandersetzungen oder bei Abfindungsfällen.
Weitere Anlässe für Unternehmensbewertungen können sich aus den unterschiedlichsten unternehmerischen Initiativen ergeben, z. B. bei Unternehmenskäufen und -verkäufen, Fusionen, Sacheinlagen, Management Buy-Outs, etc.
Je nach Anlass werden wir für unsere Mandanten bei Unternehmensbewertungen in unterschiedlichen Funktionen, z. B. als neutraler Gutachter, Berater oder auch Schiedsgutachter/Vermittler tätig.
